Rechtsanwalt Neubert hat an einem Seminar der DeutscheAnwaltAkademie zum Kennzeichenrecht teilgenommen. Prof. Joachim Starck, Richter am BGH a.D., referierte zur aktuellen Rechtsprechung im Kennzeichenrecht - Marken - Firmen - Titel - Domains.
Letztlich geht es immer um die Fragen, was ist eintragungsfähig und was nicht bzw. werden Marken verletzt oder nicht.
Da es bei neuen Marken, Titeln oder Unternehmenskennzeichen sowie der Werbung mit diesen auf Feinheiten ankommt, ist eine frühzeitiger Check oder Titelschutz unerlässlich um teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden.
RA Neubert - Seminar zum Kennzeichenrecht
Dezember 8, 2007Muster zur Widerrufsbelehrung bei eBay
Juli 13, 2007eBay stellt nun erstmals ein Muster für die Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Es entspricht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und die entscheidenden Probleme werden nochmals erläutert. eBay übernimmt selbstverständlich keinerlei Haftung, da sich die Rechtsprechung in diesem Bereich praktisch täglich ändern kann.
PC-Schulspende für Fotoaktion
Juni 22, 2007PC-Schulspende für Fotoaktion
Es ist grundsätzlich keine unangemessene, unsachliche Einflussnahme auf die Entscheidung der Schule, der Schüler oder deren Eltern, wenn ein Fotostudio einer Schule die kostenlose Überlassung eines PC’s dafür anbietet, dass es in der Schule ein Schulfotoaktion durchführen kann. Dies ist keine unlautere Handlung nach § 4 Nr. 1 UWG.
Die Schule bzw. die Lehrer wirken an einer solchen Fotoaktion regelmäßig mit - sie organisieren den Ablauf und den Verkauf bzw. die Rücksendung nicht verkaufter Fotos. Es ist nicht unsachlich, wenn die Schule für diese Leistung als Gegenleistung einen PC erhält.
(BGH, 20.10.05 - I ZR 112/03)
Markenrechtsverletzung durch Metatags
Mai 25, 2007Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (sog. Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer über Suchmaschinen zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es auf die das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.
Eine Verwechslungsgefahr kann sich bereits daraus ergeben, dass sich unter den Suchergebnissen ein Link auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das in den Metatags verwendete fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.
(BGH, 18.05.2006, I ZR 183/06)
Vor der Nutzung von Metatags oder Schlagworten im Seitentitel bzw. auch versteckt im Text einer Internetseite sollte der Verwender bzw. seine Webdesigner genau prüfen, ob diese Worte fremde Kennzeichen sind.
E-Mail Spam
April 25, 2007Durch das unverlangte Zusenden von Werbeemails wird zielgerichtete in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen.
Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen den E-Mail Spammer.
Die Unzulässigkeit der Werbeemails ergibt sich aus den dafür aufgewendeten Kosten, insbesondere aus dem Aufwand an Mühe und Zeit für die Wahrnehmung und Aussonderung unerbetener E-Mails.
Allerdings ist für die Unzumutbarkeit der Belästigung eine Beeinträchtigung von gewisser Intensität erforderlich. Eine einzige E-Mail reicht dafür regelmäßig nicht aus. im Hier entschiedenen Fall handelte es sich um 2.000 E-Mails innnerhalb kürzerer Zeit und diese erreichten einen Rechtsanwalt, der seine E-Mails mit einer erhöhten Sorgfaltspflicht lesen und aussortieren muss.
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2006 - I-15 U 45/06)
Verfasst von Michael C. Neubert
Verfasst von Michael C. Neubert
Verfasst von Michael C. Neubert