Freisprecheinrichtung ist kein Handy

Februar 11, 2008
Für das Aufnehmen einer Freisprecheinrichtung (hier wohl Blutooth-Freisprecheinrichtung) kann kein Bußgeld nach § 23 Abs. 1a StVO verhängt werden.

In dem vom OLG Bamberg (05.11.2007, 3 Ss OWi 744/07) gefassten Beschluss ging es um ein Bußgeld, welches verhängtes wurde, weil der Fahrerer die zunächst an der Sonnenblende angebrachte Freisprecheinrichtung während eines Gesprächs wegen einer Funktionsstörung in die Hand nahm und diese zum Telefonieren an sein Ohr hielt.

Nach dem Wortsinn des  § 23 Abs. 1a StVO verbiete es sich nach Auffassung des OLG, eine Freisprecheinrichtung mit einem Mobiltelefon gleichzusetzten, weswegen eine Verurteilung ausgeschlossen ist.

Bleibt für mich die Frage, wo der große Unterschied zwischen einer Blutooth-Freisprecheinrichtung und einem in § 23 Abs. 1a StVO erwähnten “Hörer des Autotelefons” sein soll. Der Hörer ist mit einem Kabel mit dem Handy verbunden, die Freisprecheinrichtung via Blutooth. Das Gefährdungspotential bei Hörer mit Strippe und Freisprecheinrichtung ohne Strippe dürfte etwa gleich groß sein.


Notwendige Nutzungsdauer, wenn Reparaturkosten über den Wiederbeschaffungskosten liegen - 130%-Fälle

Februar 7, 2008

Nach der Rechtsprechung kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls seinen Pkw auch dann noch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Die Grenze für die Reparaturkosten liegt bei 130% des Wiederbeschaffungswertes.

Der Zuschlag wird mit dem Integritätsinteresse des Geschädigten begründet - wenn ihm sei Auto “lieb und teuer” ist und er die Mühen einer Neuanschaffung scheut, darf er im Rahmen der 130% die Reparatur noch durchführen lassen, auch wenn sie rechnerisch eigentlich unwirtschaftlich ist.

Der Geschädigte muss in diesen 130%-Fällen jedoch den Willen zur Weiterbenutzung des Fahrzeuges nach der Reparatur haben. Nun verfestigt sich die Rechtsprechung dahingehen, dass zum Nachweis des Weiterbenutzungswillen erwartet wird, dass der Geschädigte das Fahrzeug nach der Reparatur noch mindestens 6 Monate weiter nutzt.

Bereits bei der Entscheidung, ob man reparieren lässt oder nicht, sollte man an diese Haltefrist von 6 Monaten denken und auch nach einer Reparatur, die von der gegnerischen Versicherung reguliert wurde, den Pkw nicht zu früh verkaufen.

(BGH vom 27.11.2007, VI ZR 56/07; BGH vom 13.11.2007, VI ZR 89/07)


Gebrauchtwagengarantie vs. Neuwagengarantie

Dezember 13, 2007

So unterschiedlich kann über Garantiezusagen entschieden werden.

Gebrauchtwagengarantie

Der BGH hat am 17.10.2007 entschieden, dass eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt,  wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist (BGH, VIII ZR 251/06).

Neuwagengarantie

Dagegen hat der Bundesgerichtshof am 12.12.2007 entschieden, dass die Klausel, nach der die Garantie die regelmäßige Durchführung der Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben in Mercedes-Benz-Werkstätten voraussetzt, wirksam ist. Eine unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) liegt nicht vor. Mit der Klausel wird in zulässiger Weise eine Bindung des Kunden an bestimmte Werkstätten bezweckt. Die langfristige Garantie soll dem Kunden nur “um den Preis” der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten zustehen, sodass – bei wirtschaftlicher Betrachtung – von einer “Gegenleistung” gesprochen werden kann, die für die Garantie gefordert wird (BGH, VIII ZR 187/06). Pressemitteilung des BGH


RA Neubert - Fortbildung “Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht”

Dezember 1, 2007

Rechtsanwalt Neubert hat sich bei der DeutscheAnwaltAkademie zum “Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht” fortgebildet. Das Seminar hielt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, der aufgrund seiner praktischen Erfahrungen zahlreiche interessante Tipps zur Bearbeitung von Bußgeldverfahren geben konnte. Dabei zeigte sich wieder einmal, dass viele Fehler erst nach dem Verkehrsverstoß begangen werden. Nichts ist wichter, als zunächst Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen und erst danach - wenn überhaupt - eine wohl durchdachte und mit dem Anwalt besprochene Aussage zu machen.


Keine Helmpflicht für “normale” Fahrradfahrer

Juli 31, 2007

Anders als Rennradfahrer sind “normale” Fahrradfahrer nicht verpflichtet einen Helm zu tragen. Wer mit einem gewöhnlichen Tourenrad einen innerörtlichen Radweg befährt, ohne einen Schutzhelm zu tragen, den trifft nicht der Vorwurf des Mitverschuldens, wenn er infolge Unachtsamkeit stürzt und sich dabei Kopfverletzungen zuzieht.

(OLG Düsseldorf, 18.06.2007, I-1 U 278/06)

Siehe auch diese Entscheidung 


Betrunken Fahrrad fahren kann Führerschein kosten

Juli 6, 2007

Die Verwaltungsbehörde kann einem Fahrradfahrer, der mit einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,67 Promille am öffentlichen Verkehr teilnimmt, die Fahrerlaubnis entziehen und ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU oder “Idiotentest”) anfordern.

(VG Neustadt a.d. Weinstraße, 02.04.2007, L 295/07)

Dabei kann die Fahrerlaubnisbehörde die Trunkenheitsfahrt auch zum Anlass nehmen, gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Nr. 2c FeV die Eignung zum Führen sonstiger Fahrzeuge überprüfen zu lassen und dem Betroffenen auch untersagen, Fahrräder im Straßenverkehr zu führen.

(VG Neustadt a.d. Weinstraße, 16.03.2005, 3 L 372/05)


Bemessung des Restwertes nach Totalschaden

Juni 22, 2007

Bemessung des Restwertes nach Totalschaden

Der geschädigte kann den Schrott-Pkw zu dem Preis veräußern, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Er muss sich nicht den Restwert anrechnen lassen, der in einem Sondermarkt für Restwertkäufer im Internet erzielt werden könnte, zumal wenn die genaue Abwicklung nicht geklärt ist.

(BGH, 12.7.05 - VI ZR 132/05)


Fahrradfahren eines Kindes ohne Helm

Mai 29, 2007

Die Frage, ob ein 10jähriges Kind ein Mitverschulden an seinen Verletzungen trifft, weil es keinen Helm getragen hat, wurde vom OLG Düsseldorf verneint.

Da OLG Düsseldorf stellt zum einen darauf ab, dass es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Zum anderen kann nach der Verkehrsanschauung noch nicht davon ausgegangen werden, dass das Tragen eines Helms allgemein üblich ist. Im entschiedenen Fall war weiterhin zu beachten, dass das Kind auf einem privaten Garagenhof fuhr.

(OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2006 - I-1 U 9/06)

Vorallem die Frage, ob das Tragen eines Helms schon so üblich ist, dass sich daraus eine Helmpflicht ergibt, ist stark umstritten. Die Zahl derjenigen Fahrradfahrer, die einen Helm tragen, steigt immer weiter an, so dass ein anderes Gericht ev. gegenteilig entscheidet.
Das gleiche Gericht hat etwas später entschieden, dass Rennradfahrer, die ihren Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausüben, grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen. Anderenfalls trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann. (AZ.: I-1 U 182/06)

Demzufolge sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder im öffentlichen Straßenverkehr immer einen Schutzhelm tragen.


Verkauf als “Jahreswagen” bei längerer Standzeit

Mai 26, 2007

Liegen zwischen Herstellung und Erstzulassung eines Pkw mehr als 12 Monate, so entspricht ein als “Jahreswagen” verkauftes Gebrauchtfahrzeug regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit.

Hier: Herstellung Mai 1999 - Erstzulassung 08.08.2001 - Verkauf als “Jahreswagen” am 28.01.2002

(BGH, Urt. v. 07.06.2006 - VIII ZR 180/05)


Keine Garantie der Laufleistung beim Privatkauf eines Gebrauchtwagens

April 25, 2007

Beim Privatkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.

Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn über die Angabe der Laufleistung hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für die Laufleistung des Fahrzeugs einstehen. Alleine die Besonderheiten des Kaufs über das Internet mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Bietverfahrens rechtfertigen diese Annahme nicht.

(BGH 29.11.06 – VIII ZR 92/06)


Anspruch auf tatsächliche Reparaturkosten

April 4, 2007

Der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst auf der Grundlage des vom Sachverständigten ermittelten Wiederbeschaffungsaufwands abrechnet, ist an diese Art von Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden. Er kann – Im Rahmen der Verjährung – die höheren Kosten einer nunmehr tatsächlich durchgeführten Reparatur des beschädigten Fahrzeugs verlangen, sofern sich nicht aufgrund der konkreten Umstände des Regulierungsgeschehens etwas Abweichendes ergibt.

 (BGH 17.10.06 – VI ZR 249/05)