eBay stellt nun erstmals ein Muster für die Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Es entspricht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und die entscheidenden Probleme werden nochmals erläutert. eBay übernimmt selbstverständlich keinerlei Haftung, da sich die Rechtsprechung in diesem Bereich praktisch täglich ändern kann.
Mit zwei „Klicks“ zum Impressum
Juli 4, 2007Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung (Impressum) bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: Kontakt und Impressum), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an einen leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S.v. § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
(BGH, Urt. v. 10.07.2006 – I ZR 228/03)
eBay: Verbindliches Angebot
Juni 22, 2007Das Einstellen eines Warenangebots bei ebay begründet ein verbindliches Angebot. Die Wirksamkeit eines solchen verbindlichen Angebots wird durch die nach den ebay-AGB’s mögliche vorzeitige Beendigung einer Auktion nicht berührt. Seine Willenserklärung kann der Anbieter nur im Wege der Anfechtung beseitigen.
Die Besonderheit von Internetauktionen erfordert die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote – der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht. Wird nun eine Auktion vorzeitig beendet, kommt ein Vertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande. Dieser Vertrag kann nur durch eine Irrtumsanfechtung gem. § 119 BGB aufgehoben werden. Dazu muss der Anbieter einen Anfechtungsgrund nach § 119 Abs. 2 BGB vortragen können. Kann er dies nicht, ist er an den Vertrag gebunde.
(OLG Oldenburg, 28.7.05 – 8 U 93/05)
Markenrechtsverletzung durch Metatags
Mai 25, 2007Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (sog. Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer über Suchmaschinen zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es auf die das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.
Eine Verwechslungsgefahr kann sich bereits daraus ergeben, dass sich unter den Suchergebnissen ein Link auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das in den Metatags verwendete fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.
(BGH, 18.05.2006, I ZR 183/06)
Vor der Nutzung von Metatags oder Schlagworten im Seitentitel bzw. auch versteckt im Text einer Internetseite sollte der Verwender bzw. seine Webdesigner genau prüfen, ob diese Worte fremde Kennzeichen sind.
E-Mail Spam
April 25, 2007Durch das unverlangte Zusenden von Werbeemails wird zielgerichtete in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen.
Daraus ergibt sich ein Unterlassungsanspruch gegen den E-Mail Spammer.
Die Unzulässigkeit der Werbeemails ergibt sich aus den dafür aufgewendeten Kosten, insbesondere aus dem Aufwand an Mühe und Zeit für die Wahrnehmung und Aussonderung unerbetener E-Mails.
Allerdings ist für die Unzumutbarkeit der Belästigung eine Beeinträchtigung von gewisser Intensität erforderlich. Eine einzige E-Mail reicht dafür regelmäßig nicht aus. im Hier entschiedenen Fall handelte es sich um 2.000 E-Mails innnerhalb kürzerer Zeit und diese erreichten einen Rechtsanwalt, der seine E-Mails mit einer erhöhten Sorgfaltspflicht lesen und aussortieren muss.
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2006 – I-15 U 45/06)
Verfasst von Michael C. Neubert
Verfasst von Michael C. Neubert
Verfasst von Michael C. Neubert