Gebrauchtwagengarantie vs. Neuwagengarantie

Dezember 13, 2007

So unterschiedlich kann über Garantiezusagen entschieden werden.

Gebrauchtwagengarantie

Der BGH hat am 17.10.2007 entschieden, dass eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt,  wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist (BGH, VIII ZR 251/06).

Neuwagengarantie

Dagegen hat der Bundesgerichtshof am 12.12.2007 entschieden, dass die Klausel, nach der die Garantie die regelmäßige Durchführung der Wartungsdienste nach Hersteller-Vorgaben in Mercedes-Benz-Werkstätten voraussetzt, wirksam ist. Eine unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) liegt nicht vor. Mit der Klausel wird in zulässiger Weise eine Bindung des Kunden an bestimmte Werkstätten bezweckt. Die langfristige Garantie soll dem Kunden nur “um den Preis” der regelmäßigen Durchführung der Wartungsdienste in den Vertragswerkstätten zustehen, sodass – bei wirtschaftlicher Betrachtung – von einer “Gegenleistung” gesprochen werden kann, die für die Garantie gefordert wird (BGH, VIII ZR 187/06). Pressemitteilung des BGH


RA Neubert - Seminar zum Kennzeichenrecht

Dezember 8, 2007

Rechtsanwalt Neubert hat an einem Seminar der DeutscheAnwaltAkademie zum Kennzeichenrecht teilgenommen. Prof. Joachim Starck, Richter am BGH a.D., referierte zur aktuellen Rechtsprechung im Kennzeichenrecht - Marken - Firmen - Titel - Domains.
Letztlich geht es immer um die Fragen, was ist eintragungsfähig und was nicht bzw. werden Marken verletzt oder nicht.
Da es bei neuen Marken, Titeln oder Unternehmenskennzeichen sowie der Werbung mit diesen auf Feinheiten ankommt, ist eine frühzeitiger Check oder Titelschutz unerlässlich um teure Abmahnungen und Rechtsstreite zu vermeiden.


RAin Krohn - Fortbildung zum Miet- und WEG-Recht

Dezember 1, 2007

Frau Rechtsanwältin Krohn hat eine Seminar des ABER-Verlags zu aktueller Rechtsprechung im Miet- und WEG-Recht besucht. Ein Schwerpunkt lag bei der aktuellen Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen. Für Vermieter stellt sich die Frage, ob überhaupt noch Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag verwendet werden sollten, oder ob man dieses Problem nicht anders löst - z.B. durch die Vereinbarung höherer Mieten und das Weglassen von Endrenovierungsklauseln. Wichtig ist jedenfalls, dass sämtliche Klauseln zu Schönheitsreparturen und zur Renovierung dem aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst werden.


RA Neubert - Fortbildung “Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht”

Dezember 1, 2007

Rechtsanwalt Neubert hat sich bei der DeutscheAnwaltAkademie zum “Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht” fortgebildet. Das Seminar hielt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, der aufgrund seiner praktischen Erfahrungen zahlreiche interessante Tipps zur Bearbeitung von Bußgeldverfahren geben konnte. Dabei zeigte sich wieder einmal, dass viele Fehler erst nach dem Verkehrsverstoß begangen werden. Nichts ist wichter, als zunächst Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen und erst danach - wenn überhaupt - eine wohl durchdachte und mit dem Anwalt besprochene Aussage zu machen.