Bestandteil der im Sommer 2007 verabschiedeten Unternehmenssteuerreform, und einer der Bausteine zur Gegenfinanzierung der Absenkung der betrieblichen Steuern, ist die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009. Für private Kapitalanleger ändert sich damit ihre Steuersituation grundlegend:
Statt Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer soll künftig eine einheitliche Steuer von 25% auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben werden. Mit dem Abzug ist die Besteuerung dieser Einkünfte abgegolten, d.h., weder die Einkünfte noch - leider auch - die einbehaltene Steuer sind in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Den größten Vorteil aus dieser Neuregelung haben sicher die privaten Großanleger und -verdiener, da die Steuerbelastung von 25% erheblich unter dem Einkommensteuer-Spitzen-satz von 42% liegt. Kleinverdiener, die aus ihrem sonstigen Einkommen keine oder nur eine sehr niedrige Steuer zahlen, haben allerdings nach wie vor die Möglichkeit, die Kapitaleinkünfte und Steuerabzugsbeträge wie bisher in ihrer Steuererklärung zu erfassen.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
- Betroffen sind alle Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden. Besteuert werden auch alle Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, und zwar - da die Spekulationsfristen ebenfalls abgeschafft sind - unabhängig von der Besitzdauer. Ausgenommen sind nur Veräußerungsgewinne aus vor 2008 (!) erworbenen Papieren.
- Verluste aus Aktienverkäufen können nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht aber mit sonstigen Einnahmen aus Kapitalanlagen.
- Ein neuer Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR für Verheiratete) löst die bisherigen Sparer-Freibeträge und Werbungskosten-Pauschbeträge ab. Ein Abzug höherer Wer-bungskosten ist ausgeschlossen. Damit werden kreditfinanzierte Geldanlagen steuerlich un-interessant.
- Dividenden aus Aktien unterliegen derzeit lediglich zur Hälfte der Einkommensteuer („Halbeinkünfteverfahren“), Zinseinnahmen dagegen in vollem Umfang. Künftig wird sich die Steu-erbelastung beider Anlageformen angleichen, da das Halbeinkünfteverfahren entfällt. Anla-gen in Aktien verlieren damit zum erheblichen Teil ihren Rendite-Vorsprung gegenüber festverzinslichen Werten. Aus diesem Grund kann es Sinn machen, z. B. Kursgewinne noch vor 2009 zu realisieren, von Aktien auf festverzinsliche Wertpapiere umzusteigen, sowie Zins-einnahmen in die Zeit nach 2008 zu verlagern, indem man jetzt z. B. abgezinste Bundesschatzbriefe erwirbt.
Fest steht, dass Vater Staat mit der Steuerreform den Kapitalanlegern und Spekulanten z. T. erheblich tiefer in die Tasche greift. Mit welchen „Produkten“, also Fonds- oder Zertifikats-Modellen die Geldeinsammlerbranche zur Ausnutzung neuer Steuerlücken auf die veränderte Lage reagieren wird, bleibt abzuwarten.
Gerhard Seidel, Rechtsanwalt - Steuerberater
Anwaltskanzlei Seidel & Collegen
Der Artikel erschien am 21.11.2007 im Chemnitzer Amtsblatt
Verfasst von Gerhard Seidel