“Blick ins Grüne” zahlen alle Mieter

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR  135/03) sind die Betriebskosten für die Gartenpflege auf alle Bewohner umlegbar. Vorraussetzung ist, dass die Gartennutzung nicht nur dem Vermieter selbst oder einer ganz bestimmten Mietpartei, z.B. dem Erdgeschossmieter erlaubt ist.

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