Die Frage, ob ein 10jähriges Kind ein Mitverschulden an seinen Verletzungen trifft, weil es keinen Helm getragen hat, wurde vom OLG Düsseldorf verneint.
Da OLG Düsseldorf stellt zum einen darauf ab, dass es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Zum anderen kann nach der Verkehrsanschauung noch nicht davon ausgegangen werden, dass das Tragen eines Helms allgemein üblich ist. Im entschiedenen Fall war weiterhin zu beachten, dass das Kind auf einem privaten Garagenhof fuhr.
(OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2006 - I-1 U 9/06)
Vorallem die Frage, ob das Tragen eines Helms schon so üblich ist, dass sich daraus eine Helmpflicht ergibt, ist stark umstritten. Die Zahl derjenigen Fahrradfahrer, die einen Helm tragen, steigt immer weiter an, so dass ein anderes Gericht ev. gegenteilig entscheidet.
Das gleiche Gericht hat etwas später entschieden, dass Rennradfahrer, die ihren Freizeitsport auf öffentlichen Straßen ausüben, grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen. Anderenfalls trifft ihn im Falle einer Kopfverletzung ein Mitverschulden, das seinen Schadensersatzanspruch mindern oder ausschließen kann. (AZ.: I-1 U 182/06)
Demzufolge sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder im öffentlichen Straßenverkehr immer einen Schutzhelm tragen.
Juli 31, 2007 um 12:53 Uhr nachmittags
[...] Siehe auch diese Entscheidung [...]